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13-10-09
Naturpark Bergisches Land
Rinderhalter: BVD-Sanierung läuft an

Naturpark Bergisches Land

Das Ziel: Alle Rinderbestände des Landes sollen möglichst schnell BVD-frei sein.

BVD, das steht für Bovine Virusdiarrhoe und soll pro Betrieb und Kuh durchschnittliche Verluste von 50 € verursachen. Aufgrund des EU-weiten hohen finanziellen Schadens wird jetzt EU-weit die BVD-Sanierung der Betriebe gefordret. Start der Pflichtsanierung: 2011 - freiwillig ist dies früher möglich. Wer im folgenden Winter damit beginnt, der erhält einen Gutteil der Kosten erstattet - ein gutes Argument für scharf kalkulierende Rinderhalter.

Für die Züchter heißt dies: Schon bald werden keine Zuchttiere mehr absetzbar sein, die nicht aus einem BVD-freien Bestand stammen. Aus diesem Grund empfiehlt sich eine freiwillige und frühzeitige Teilnahme - denn das Programm ist beschlossene Sache. Die Veterinärämter gehen von einem Prozent zu schlachtender Tiere aus. Das sind die Tiere, die durch dauerhafte Ausscheidung des Virus zu einer ständigen Quelle neuerlicher Ansteckungen werden.

Die Konsequenz des BVD-Sanierungsprogramms: Während derzeit geschätzt rund 80 Prozent aller Rinder BVD-Antikörper im Blut haben, wächst künftig eine Generation ohne die entsprechenden Antikörper heran. Gleichzeitig können Wildtiere oder kleine Wiederkäuer beispielsweise BVD weiter verbreiten. Die entsprechenden Impfstoffe sind bereits vorrätig.

Informationen zur BVD-Sanierung stellt unter anderem das Kreisveterinäramt des Oberbergischen Kreises online zur Verfügung. Denn trotz Kostenübernahme - so ganz ohne sind die Anforderungen nicht, müssen doch auch die Kälber über 60 Tage zum Bluttest. Eine echte Herausforderung gerade für Mutterkuhhalter. Ab Anfang 2010 soll eine neue Ohrmarkenzange Abhilfe bieten, die ein Stück Haut für die Untersuchung herausstanzt.

Hier die wichtigsten Dokumente des Oberbergischen Kreisverterinäramtes:

* Einleitungstext zur Erstinfo
* die BVD-Verordnung
* die BVD-Leitlinien
* ein Merkblatt des MUNLV
* die Verpflichtungserklärung für Rinderhalter, die am freiwilligen Programm teilnehmen (Anmerkung: NICHT zu früh unterzeichnen - ab Unterzeichnung bleiben 4 Wochen Frist zur Blutproben-Entnahme des Rinderbestandes)


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