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13-07-12
Naturpark Bergisches Land
EUGH: Keine Erleichterungen fürs alte Saatgut

Naturpark Bergisches Land

Nach erster Freude um das Saatgut-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli überwiegt die Kritik derer, die sich für einen freien Handel mit Saat- und Pflanzgut einsetzen. Sie sehen die Macht der Konzerne Bayer, Monsanto und Dupont gestärkt.

Die ersten Reaktionen waren durchweg positiv: Es schien wieder ein Stück bäuerliche Freiheit gewonnen. So berichteten die meisten Medien, so lobten Vertreter der bäuerlichen Landwirtschaft, des Bauernverbandes und die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast. Sie wertete die Entscheidung als Befreiungsschlag für Ökobauern. Die Richter hätten sich "für den Erhalt der genetischen Vielfalt und gegen die internationalen Saatgutkonzerne entschieden."

Die Kampagne für Saatgut-Souveränität dagegen kritisiert, es bleibe letztlich alles beim Alten. Wie auch der Gerichtshof per Pressemitteilung zugibt: "Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig." Es braucht weiter ein Zulassungsverfahren und für alte vom Aussterben bedrohte Sorten gibt es zwar eine Sonderregelung. Die aber ist in Deutschland nicht in geltendes Recht umgesetzt. So schildert Jürgen Holzapfel, der auf dem Hof Ulenkrug in Mecklenburg-Vorpommern Getreide von alten Sorten anbaut: „Wenn ich Saatgut anbaue, dann müsste ich den Behörden melden, was ich wo in welchem Umfang anbaue. Und das nur für die eigene Verwendung. Wenn ich es in Verkehr bringen wollte, müsste ich eine Zulassung als Erhaltungssorte beantragen, dafür Gebühren zahlen und Mengenbeschränkungen beachten. Und mich mit anderen Saatguterzeugern abstimmen, damit wir nicht zusammen eine Höchstmenge überschreiten.

 

 


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